Merkblatt Steuern Partnerschaftsgesellschaft

Merkblatt: Steuern der Partnerschaftsgesellschaft

 

1.   Grundsatz

Für die Partnerschaftsgesellschaft gelten im Grundsatz die steuerlichen Regelungen jeder Personengesellschaft. Besonderheit ist, dass die Gesellschaft i.d.R. nur Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt.

2.   Anzeige der Tätigkeit

Die Besteuerung der KG ist mit einigen Besonderheiten versehen. Innerhalb eines Monats nach Gründung der KG sind dem zuständigen Finanzamt und der für die Realsteuern zuständigen Gemeinde die für die Besteuerung bedeutenden Umstände anzuzeigen. Die Finanzämter halten entsprechende Vordrucke bereit.

3.   Einkommensteuer

Die PartG unterliegt als Personengesellschaft nicht der Einkommensteuer. Das von ihr erzielte Einkommen wird den Gesellschaftern zugerechnet und dort dem individuellen Einkommensteuersatz unterworfen. Die Qualifikation der Einkünfte erfolgt zweistufig:

(1) Zunächst ist auf der Ebene der Gesellschaft zu prüfen, ob steuerbare Einkünfte vorliegen und welcher Einkunftsart diese ggf. unterliegen.

(2) Sodann sind diese Prüfungsschritte auch bei den einzelnen Gesellschaftern vorzunehmen.