Merkblatt zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrags einer Partnerschaftgesellschaft

Merkblatt zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrags einer Partnerschaftsgesellschaft

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.

Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.

I.    Allgemeines

Die Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) steht als Gesellschaftsform ausschließlich Freiberuflern offen; die Ausgestaltung der Partnerschaft ist im PartGG in den wesentlichen Aspekten als Organisationsrahmen fixiert. Die Möglichkeit zur interprofessionellen Zusammenarbeit im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft findet ihre Grenzen im jeweiligen Berufsrecht der freien Berufe. Reine Kapitalbeteiligungen von nicht freiberuflich Tätigen sind im Rahmen der Partnerschaft ausgeschlossen, da das Gesetz ausdrücklich auf einen Zusammenschluss zur Ausübung der freien Berufe abstellt.

Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft bedarf zwingend der Schriftform (§  3 Abs.  1 PartGG) sowie der Eintragung ins Partnerschaftregister, § 4 PartGG. Die Eintragung ins Register ist für die Wirksamkeit der Gesellschaft im Außenverhältnis relevant (§ 7 Abs. 1 PartGG), im Innenverhältnis ist der Abschluss des Partnerschaftsvertrags maßgeblich.