Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.
Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.
I. Allgemeines
Mit Umsetzung der Modifikationen des GmbHG durch das MoMiG vom 23.10.2008 wurde eine neue "Gesellschaftsform" geschaffen: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese soll es ermöglichen, dass Unternehmer auch unterhalb eines bislang maßgeblichen Mindeststammkapitals einer GmbH i.H.v. 25.000 Euro eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können.
Grundsätzlich gelten für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sämtliche Regelungen des GmbHG; einzige Sonderregelung ist § 5a GmbHG, der Besonderheiten zum Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) enthält.
II. Die Regelungen der Satzung
1. Stammkapital
Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann 1 Euro betragen, es gibt kein Mindeststammkapital. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist allerdings ein Mindestbetrag, den ein Geschäftsanteil repräsentieren muss, 1 Euro.
Testen Sie "Steuergestaltung bei der Unternehmensnachfolge" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|