Merkblatt UG

Merkblatt zur Errichtung einer Unternehmergesellschaft

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.

Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.

I.    Allgemeines

Mit Umsetzung der Modifikationen des GmbHG durch das MoMiG vom 23.10.2008 wurde eine neue "Gesellschaftsform" geschaffen: die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Diese soll es ermöglichen, dass Unternehmer auch unterhalb eines bislang maßgeblichen Mindeststammkapitals einer GmbH i.H.v. 25.000 Euro eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können.

Grundsätzlich gelten für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sämtliche Regelungen des GmbHG; einzige Sonderregelung ist §  5a GmbHG, der Besonderheiten zum Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) enthält.

II.   Die Regelungen der Satzung

1.   Stammkapital

Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kann 1 Euro betragen, es gibt kein Mindeststammkapital. Gemäß §  5 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist allerdings ein Mindestbetrag, den ein Geschäftsanteil repräsentieren muss, 1 Euro.