OLG Hamm - Beschluß vom 06.09.1973 (15 V 105/73) - DRsp Nr. 1996/17293
OLG Hamm, Beschluß vom 06.09.1973 - Aktenzeichen 15 V 105/73
DRsp Nr. 1996/17293
Der nach § 1913BGB bestellte Pfleger ist innerhalb des ihm zugewiesenen Wirkungskreises gesetzlicher Vertreter des unbekannten oder ungewissen Beteiligten.