SchlHOLG - Beschluß vom 29.07.1992 (3 W 58/92) - DRsp Nr. 1999/10826
SchlHOLG, Beschluß vom 29.07.1992 - Aktenzeichen 3 W 58/92
DRsp Nr. 1999/10826
»Eine einverständliche Ehescheidung kommt nur unter den Voraussetzungen des § 630 Abs. 1 Nr. 3ZPO in Betracht. Sind diese nicht erfüllt, liegen die "Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe" im Sinne des § 1933BGB bezogen auf eine einverständliche Scheidung nicht vor.«