FG München - Urteil vom 23.05.2001 (1 K 3609/98)
I. Streitig ist, ob die Klägerin (Klin) gewerbesteuerpflichtig ist. Die Klin wurde 1995 gegründet, ihre Geschäftstätigkeit am 1.6.1995 aufgenommen. Die zunächst beabsichtigte Überführung in die Rechtsform einer GmbH [...]