Zur Anwendung der §§ 2077, 2078 BGB auf nichteheliche Lebensgemeinschaften
OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2003 - Aktenzeichen 6 W 45/03
DRsp Nr. 2003/11636
Zur Anwendung der §§ 2077, 2078BGB auf nichteheliche Lebensgemeinschaften
»1. § 2077BGB ist auf nichteheliche Lebensgemeinschaften nicht analog anwendbar. 2. Zur Anwendung des § 2078 Abs. 2BGB beim späteren Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.«(Komplettdokumentation in Kürze verfügbar)