FG Baden-Württemberg - Urteil vom 02.03.2007 (9 K 227/98)
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob im Jahr 1995 verkaufte Aktien einbringungsgeborene Anteile waren und der erzielte Veräußerungsgewinn somit zu versteuern ist. Der Veräußerung liegt die folgende Entwicklung [...]