Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Hilfs-Drittwiderklage wird als unzulässig abgewiesen.
3.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der Kosten der Hilfs-Drittwiderklage, welche der Beklagte selbst trägt.
4.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien streiten um Auskunft und Rechnungslegung des Beklagten bezüglich seiner Testamentsvollstreckertätigkeit auf Ableben seiner Ehefrau.
1 a) 1 b) 1 c) 2) 3) 1. 2. 3. a) b) 4. a) b)
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