Der Beschluss des Amtsgerichts München - Registergericht - vom 12. März 2013 wird aufgehoben.
II.Die Sache wird zur erneuten Entscheidung über die Anmeldung der Löschung der Firma an das Amtsgericht München - Registergericht - zurückverwiesen.
I.
Im Handelsregister ist die X. Haus und Grund Immobilien-Treuhand GmbH eingetragen. Die Gesellschaft ist rechtskräftig unter anderem dazu verurteilt, die Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr und Immobilienwesen zu unterlassen und die Löschung ihrer Firma beim zuständigen Handelsregister zu beantragen.
Die Gläubigerin hat unter Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils beim Registergericht schriftsätzlich beantragt,
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