Auf die Berufung der Klägerin vom 22.04.2013 wird das am 19.03.2013 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den vom Landgericht zugesprochenen Betrag in Höhe von € 53.775,00 hinaus weitere € 17.779,91 (insgesamt € 71.554,91) nebst Jahreszinsen i.H.v. fünf v.H.-Punkten seit dem 29.05.2009 zu zahlen.
Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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