Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. Februar 2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass als Mittel der Beseitigung ein Nachweis der Erbfolge durch öffentliches Testament oder Erbvertrag entfällt.
II.Beschwerdewert: 250 EUR.
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