Der Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Weitergabe von Steuerdaten des Antragstellers an den Ausschuss für Finanzen und Haushaltsfragen des saarländischen Landtags (im Folgenden: Ausschuss).
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