Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile: 1. das Bundesausbildungsförderungsgesetz, 2. weggefallen 3. die Reichsversicherungsordnung, 4. das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte, 5. weggefallen 6. das Zweite
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