Anmerkungen zum Entwurf des überarbeiteten Anwendungsschreibens zum UmwStG

Autor: Ott

Am 11.10.2023 hat das Bundesfinanzministerium den "Entwurf eines aktualisierten BMF-Schreibens zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStE)" veröffentlicht, mit dem nach Rdnr. 00.04a der Umwandlungssteuer-Erlass vom 11.11.2011 (UmwStE 2011)1) ersetzt werden soll. Gleichzeitig wurde damit den Verbänden und der interessierten Fachöffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der insgesamt 91 Seiten umfassende Erlassentwurf, der Klarstellungen, Präzisierungen und redaktionelle Änderungen gegenüber dem UmwStE 2011 enthält, behält aber dessen Aufbau bei. Die wichtigsten Änderungen und Anpassungen zu Umwandlungen und Einbringungen werden nachfolgend vorgestellt und diskutiert. Die angegebenen Randnummern (Rdnr.) beziehen sich auf den Entwurf des überarbeiteten Anwendungsschreibens (im Folgenden: UmwStE 2024).

Vorbemerkungen

Der vorliegende Entwurf des überarbeiteten Anwendungsschreibens zum UmwStG enthält Aktualisierungen, Präzisierungen und redaktionelle Änderungen. Auch die seit der Veröffentlichung des UmwStE 2011 eingetretenen Gesetzesänderungen sowie die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BFH wurden eingearbeitet. Abgesehen von den notwendigen Anpassungen an die Rechtsentwicklung enthält der Erlassentwurf auch einige (versteckte) Verschärfungen.