Besonderheiten bei Gewinn- und Einkommensermittlung der Kapitalgesellschaft

Autor: Hinke

Überblick

1

Allgemeines

2

Ableitung des Jahresüberschusses aus dem HB-Gewinn

3

Kosten der Ausgabe von Gesellschaftsanteilen bei Gründung oder Kapitalerhöhung

4

Nichtabziehbare Aufwendungen

5

Verlustabzug/Verlustrücktrag

6

Erträge aus Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

1 Allgemeines

Ausgangswert für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Kapitalgesellschaft ist der Jahresüberschuss. Zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens wird auf Abschn. 29 Abs. 1 KStR hingewiesen.

Dabei ist das über §  8 Abs.  1 KStG geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer des §  4 Abs.  5b EStG zu berücksichtigen; es ist nicht verfassungswidrig. Es verstößt weder gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz aus Art.  3 Abs.  1 GG, ist insbesondere auch folgerichtig umgesetzt worden, noch gegen die verfassungsrechtlich gewährleistete Eigentumsgarantie aus Art.  14 GG (vgl. FG Hamburg, Urt. v. 29.02.2012 - 1 K 48/12, EFG 2012, 933).

Es ist nämlich auch nicht verfassungsrechtlich geboten, die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer untereinander im Rahmen der jeweiligen Bemessungsgrundlagen zu berücksichtigen. Somit steht es dem Gesetzgeber frei, die Abzugsfähigkeit zu modifizieren oder ganz abzuschaffen. Aus Sicht des BFH stellt nämlich das gesetzliche Abzugsverbot eine Einschränkung des objektiven Nettoprinzips dar, die aber ausreichend gerechtfertigt ist.