Bei der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) zu 1. handelt es sich um eine im Jahre 1953 gegründete KG, die aus dem Einzelunternehmen des im Jahre 1968 verstorbenen A hervorgegangen ist. Im Jahre 1968 stellten sich die Beteiligungsverhältnisse wie folgt dar:
Komplementär: A (70 v.H.)
Kommanditisten: Sohn J (1D v.H.)
Sohn D (10 v.H.)
Sohn P - Kläger zu 2. - (10 v.H.).
Die Söhne hatten ihre Anteile im Wege der Schenkung erhalten. Ursprünglich waren noch zwei Töchter des Komplementärs als Kommanditistinnen beteiligt gewesen.
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