I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Alleinerbin nach ihrem am 26. Januar 1991 verstorbenen Ehemann (E). E war bis zu seinem Tode als Angestellter beschäftigt. Die Lebensversicherungs-AG zahlte nach Eintritt des Erbfalls aus von E abgeschlossenen Lebensversicherungen u.a. an die Klägerin als Bezugsberechtigte 171 272 DM aus. E hatte die Lebensversicherungen in den Jahren 1966 bis 1990 abgeschlossen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hatte E durch Bescheid vom 24. Juni 1968 ab 1. Januar 1968 gemäß Art.
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