I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist die Tochter des am 26. November 1995 verstorbenen G.H. (Erblasser). Sie war mit ihrer Mutter RH zu gleichen Teilen Erbin des G.H. RH hatte ihren Erbanteil schenkweise auf die Klägerin übertragen.
Der Erblasser war Eigentümer eines bebauten Grundstücks in A. Mit Vertrag vom 1. Juli 1981 vermietete er das Grundstück für monatlich 26 000 DM zuzüglich Umsatzsteuer an die E-GmbH, die das Finanzgericht (FG) zum Verfahren beigeladen hat. Die E-GmbH verfügt weder über Personal noch über eigene Räume. Alleingesellschafterin ist die in der Schweiz wohnhafte Schwester des Erblassers, Frau E. Die E-GmbH, die das Grundstück nur durch Weitervermietung nutzen durfte, vermietete es mit Vertrag vom selben Tag für 26 900 DM zzgl. Umsatzsteuer an die A-GmbH, an welcher der Erblasser zu 98 v.H. beteiligt war. Andere Geschäfte als die Zwischenvermietung tätigte die E-GmbH nicht.
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