Einbringung in eine Personengesellschaft

Autor: Linnartz

Die Einbringung eines Kommanditanteils in eine Personengesellschaft ist in § 24 Abs. 1 UmwStG geregelt. Danach kann ein Kommanditanteil in eine Personengesellschaft gegen die Gewährung mitunternehmerischer Gesellschaftsrechte zum Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden. Der Teilwert darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Buchwert ist dabei der Wert, mit dem der Einbringende das eingebrachte Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Einbringung nach den steuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung anzusetzen hat (§ 24 Abs. 2 UmwStG).

Der Veräußerungspreis für den Einbringenden ergibt sich aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens in der Steuerbilanz der Personengesellschaft und der Berücksichtigung von Ergänzungsbilanzen.