Einkommenssteuerliche Folgen bei dem ausgeschiedenen Gesellschafter

Autor: Linnartz

Veräußert der Gesellschafter seinen Mitunternehmeranteil gegen ein den Buchwert übersteigendes Entgelt, führt dieses grundsätzlich in Höhe des Differenzbetrages zu einem Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 EStG. Dies gilt auch, wenn es statt zu einer Veräußerung zu einer Aufgabe gegen eine Abfindung durch die Gesellschaft kommt.

Zu beachten sind dabei die folgenden Unterfälle der Gesellschaftsanteilsveräußerung über Buchwert:

Übertragung existenzsichernden Vermögens gegen eine Rente oder dauernde Last:1) Obwohl der übergebende Gesellschafter Leistungen erhält, wird die Übertragung des Mitunternehmeranteils an sich als voll unentgeltlich behandelt.2) Die Leistungen an den ausgeschiedenen Mitgesellschafter werden als vorbehaltene Vermögenserträge angesehen, die von dem neuen Mitunternehmer lediglich erwirtschaftet werden.