Einkommenssteuerliche Folgen bei dem ausscheidenden Gesellschafter

Autor: Linnartz

Scheidet der Gesellschafter aus der Kommanditgesellschaft gegen den Buchwert aus, liegt eine insgesamt entgeltliche Übertragung vor, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für die Übertragung des Gesellschaftsanteils zum Buchwert entscheidend waren. Bei dem ausscheidenden Gesellschafter entsteht weder ein Veräußerungsgewinn noch ein Veräußerungsverlust.

Zu beachten ist jedoch, dass eine teilentgeltliche Übertragung vorliegt, wenn der Veräußerungspreis aus privaten Gründen den Buchwert nicht übersteigt. Auf Seiten des Veräußerers ist die Übertragung zu Buchwerten wie eine unentgeltliche Übertragung i.S. des § 6 Abs. 3 EStG zu beurteilen.1)

Wie bei der Übertragung eines Kommanditanteils aus betrieblichen Gründen zu Buchwerten (entgeltliche Übertragung) entsteht bei der teilentgeltlichen Übertragung aus privaten Gründen - Übertragung zum Buchwert, obwohl von einem Dritten eine über dem Buchwert liegende Zahlung verlangt würde - kein Veräußerungsgewinn. Eine Fiktion der Veräußerung des Gesellschaftsanteils zu einem höheren Preis ist unzulässig. Dies ergibt sich bereits daraus, dass auch die voll unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nicht zu einer Gewinnverwirklichung führt (§ 6 Abs. 3 EStG).