Einkommenssteuerrechtliche Folgen bei dem übernehmenden Gesellschafter

Autor: Linnartz

Einkommensteuerrechtliche Folgen

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils an einer Kommanditgesellschaft ist für die verbleibende Gesellschafter steuerlich grundsätzlich ohne Konsequenzen.

Der erwerbende Gesellschafter hat grundsätzlich Anschaffungskosten. Diese Anschaffungskosten der anteilig erworbenen Wirtschaftsgüter entsprechen den Buchwerten. Eine Handels- und Steuerbilanz ist somit grundsätzlich unverändert fortzuführen.

Wird der Gesellschaftsanteil von den verbleibenden Gesellschaftern übernommen, ist das Kapitalkonto des ausscheidenden Gesellschafters in eine sonstige Verbindlichkeit umzubuchen.

Erfolgt die Buchwertabfindung der verbleibenden Gesellschafter aus privaten Gründen, treten die verbleibenden Gesellschafter auch an die Stelle des ausgeschiedenen Gesellschafters. Hieraus ergibt sich:

Die AfA des Rechtsvorgängers ist unverändert fortzuführen.

Handelt es sich bei dem Kaufpreis um Gleichstellungsgelder, zu deren Finanzierung ein Darlehn aufgenommen wird, sind diese als Betriebsausgaben abziehbar, wenn und soweit sie im Zusammenhang mit der Übertragung des Betriebsvermögens stehen.1)