Einkommensteuerliche Folgen bei dem ausgeschiedenen Gesellschafter

Autor: Linnartz

Bei den einkommensteuerlichen Konsequenzen ist zu differenzieren, ob das Ausscheiden zu einem Betrag unter dem Buchwert auf

privaten Gründen oder

betrieblichen Gründen

beruht.

Sofern betriebliche Gründe für das Ausscheiden gegen eine unter dem Buchwert liegende Zahlung vorliegen, entsteht beim ausscheidenden Gesellschafter in Höhe der Differenz zwischen dem Buchwert und der geschuldeten Abfindung ein Veräußerungsverlust. Dieser Veräußerungsverlust kann grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgeglichen werden.

Handelt es sich bei der Kommanditgesellschaft, deren Anteil übertragen wird, um eine so genannte "Verlustzuweisungsgesellschaft" oder ein ähnliches Modell, ist § 2b EStG (Negative Einkünfte aus der Beteiligung an Verlustzuweisungsgesellschaften und ähnlichen Modellen) zu beachten.