Einkommensteuerliche Folgen bei dem übernehmenden Gesellschafter

Autor: Linnartz

Der neu in die Kommanditgesellschaft als Kommanditist eintretende Gesellschafter, der den Kommanditanteil des ausscheidenden Kommanditisten übernimmt, hat eine negative Ergänzungsbilanz zu erstellen. Er setzt hierbei die auf ihn entfallenden Buchwerte in seiner negativen Ergänzungsbilanz herab.

Ist eine Herabsetzung deshalb nicht möglich, weil der Wert der Wirtschaftsgüter der Kommanditgesellschaft feststeht, ist erfolgsneutral ein positiver Ausgleichsposten zu bilden, der gegen spätere Verluste oder bei Beendigung der Beteiligung gewinnerhöhend aufzulösen ist.1) Die erfolgsneutrale Bildung eines positiven Ausgleichspostens wird immer dann erforderlich werden, wenn Wirtschaftsgüter, wie Bargeld und Guthaben bei Geldinstituten, vorliegen, die infolge des Nominalwertprinzips nicht abgestockt werden können.