FG Niedersachsen - Urteil vom 14.05.2009
11 K 431/06
Normen:
EStG § 17;
Fundstellen:
EFG 2009, 1739

Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.05.2009 - Aktenzeichen 11 K 431/06

DRsp Nr. 2009/22146

Freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG

1. Zu den Voraussetzungen eines Auflösungsgewinns-/verlusts gemäß § 17 Abs. 2 und 4 EStG. 2. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft mit anschließender Liquidation ist die Voraussetzung für das Entstehen eines Auflösungsgewinns-/verlusts häufig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt. Findet diese mangels Masse nicht statt, so ist der auf einen Zeitpunkt zu ermittelnde Auflösungsverlust bereits bei Ablehnung des Antrags auf Konkurseröffnung entstanden. 3. Zum normspezifischen Anschaffungskostenbegriff in § 17 Abs. 2 EStG. 4. Die freiwillige Übernahme von Verbindlichkeiten, die weder die Insolvenz der GmbH verhindert, noch der geschäftlichen Reputation des Stpfl. oder der Verwirklichung weiterer geschäftlicher Unternehmungen in Bezug auf die GmbH dient, führt nicht zu einer Erhöhung des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG.

Normenkette:

EStG § 17;

Tatbestand:

Streitig ist, inwieweit im Streitjahr 2002 ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG als (negative) Einkünfte des Klägers aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen ist.