Garantien

Autor: Mayer

Vertragliche Garantieversprechen sind Gestaltungsmittel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungsrechts oder können dieses ersetzen.1) Sie beschreiben einen bestimmten Zustand, dessen Vorliegen oder Nichtvorliegen zu einem bestimmten Zeitpunkt garantiert wird. Sie dienen damit der Absicherung des Käufers gegen unbekannte Risiken bzw. gegen solche mit unbekannter Eintrittswahrscheinlichkeit. Im Gegensatz dazu dienen Freistellungsversprechen des Verkäufers zur Absicherung des Käufers gegen Schäden, bei denen sicher ist, dass sie sich realisieren werden und bei denen lediglich die Höhe noch nicht feststeht.

Anwendungsbereich

Vertragliche Garantieversprechen werden regelmäßig umfassend formuliert und dann durch Offenlegungen (sog. Disclosures) eingeschränkt.2)

Formulierungsbeispiel: Disclosures