In dem durch Beschluss vom 26. Februar 2003 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren 2 K 304/00 und 2 K 305/00 (neues Aktenzeichen: 2 K 304/00) ist zwischen den Beteiligten streitig, ob die Übertragung von GmbH-Anteilen vom Kläger (Kl.) auf die Klägerin (Klin.) teilweise unentgeltlich erfolgte und ob sog. Schmiergeldzahlungen Werbungskosten (WK) bei den Einkünfte des Kl. aus Kapitalvermögen darstellen. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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