Gewährleistung

Autor: Mayer

Rechtslage

Unternehmenskaufvertrag

Der Unternehmenskaufvertrag - sei es als Asset Deal oder als Share Deal - ist ein Kaufvertrag gem. §  433 BGB. Das Vorliegen eines Unternehmenskaufs richtet sich dabei nicht nach der Unterscheidung zwischen Share Deal und Asset Deal, welche nämlich nur die "dingliche", also die Vollzugsseite betrifft, während auf schuldrechtlicher Seite in beiden Varianten ein Unternehmenskauf vorliegen kann. Der Unternehmenskauf ist schuldrechtlich vielmehr von einem (gewöhnlichen) Sach- bzw. Rechtskauf abzugrenzen. Ein Unternehmenskaufvertrag liegt mithin vor, wenn der Anteilserwerb im wirtschaftlichen Sinne eine Übernahme des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens mit allen Chancen und Risiken darstellt. Entscheidend ist, ob Vertragsgegenstand die Verschaffung des wirtschaftlichen (Allein-)Eigentums am Unternehmen ist. Beim Share Deal setzt das "nahezu 100 %" der Kapitalanteile voraus.1)

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