Gewerbliche Einkünfte gemäß § 18 EStG

Checkliste: gewerbliche Einkünfte gemäß § 18 EStG

 

 

Gewerbliche Einkünfte

Bemerkung

Die Grenze der Eigenverantwortlichkeit ist beispielsweise in den folgenden Fällen über- schritten, was dann dazu führt, dass keine freiberuflichen Einkünfte, sondern gewerbliche Einkünfte vorliegen:

Facharzt mit Arztpraxis, Unfallklinik und Zweiganstalt mit insgesamt sieben angestellten Ärzten

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Institut für Laboratoriumsdiagnostik eines Arztes mit drei angestellten Ärzten und 63 weiteren Mitarbeitern (vorwiegend Laboranten)

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einzelner Arzt für Laboratoriumsmedizin mit täglich zwischen 277 und 345 Aufträgen und 692 und 862 Untersuchungen

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ambulanter Pflegedienst

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Steuerbevollmächtigter mit 20 fachlich vorgebildeten Hilfskräften zur Bearbeitung von LStJA- bzw. ESt-Erklärungen

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Privatschule mit 30 Lehrkräften und 750 Wochenstunden Unterricht

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Inhaber einer Fahrschule mit acht voll- und sechs teilzeitbeschäftigten Fahrlehrern

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Steuerberater mit 53 Mitarbeitern in einer Buchstelle

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beratender Ingenieur und Prüfungsingenieur für Baustatik mit etwa 75 Angestellten, darunter zwölf fachlich besonders qualifizierten Kräften

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