AO (1977) § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1, § 16 Abs. 3, § 18 Abs. 1, 3, § 34 ;
Fundstellen:
BB 2001, 1672
BFH/NV 2001, 1186
BFHE 195, 290
BStBl II 2001, 798
DStR 2001, 1428
GmbHR 2001, 831
NJW 2002, 535
NZG 2002, 302
NZG 2002, 348
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg,
GmbH-Beteiligung eines Mediziners
BFH, Urteil vom 26.04.2001 - Aktenzeichen IV R 14/00
DRsp Nr. 2001/10951
GmbH-Beteiligung eines Mediziners
»1. Die nach der Rechtsprechung des BFH zur "Zebra-Gesellschaft" notwendige Feststellung eines Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsvermögen als Einkünfte eines betrieblich beteiligten Gesellschafters durch das Gesellschafts-FA kann nach § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2AO 1977 unterbleiben, wenn die Höhe des Veräußerungsgewinns und seine Verteilung auf die Gesellschafter nicht zweifelhaft ist.2. Die Beteiligung eines Mediziners, der Ideen und Rezepturen für medizinische Präparate entwickelt, an einer Kapitalgesellschaft, die diese Präparate als Lizenznehmerin vermarktet, gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines freiberuflichen Unternehmens.3. Werden wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb eines 36 Monate überschreitenden Zeitraums veräußert, liegt keine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe vor.«
Normenkette:
AO (1977) § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 4 Abs. 1, § 16 Abs. 3, § 18 Abs. 1, 3, § 34 ;
Gründe:
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