Grundsätzliches

Autor: Linnartz

Das Erbschaftsteuergesetz begünstigt die Übertragung von Betriebsvermögen im Wesentlichen durch drei erbschaftsteuerliche Bestimmungen:

Betriebsvermögensfreibetrag von 256.000 Euro,

Bewertungsabschlag von 40 %,

Steuerklassenprivilegien, nach welchem der Erwerber generell dem Steuersatz der günstigsten Steuerklasse I unterliegt.