Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte persönlich für die dem Kläger von der B. KG (im folgenden: KG) Zugesagte Betriebsrente einzutreten hat.
Der Kläger war in dem in N. gelegenen Werk der KG von Anfang Juni 1955 bis Ende Juni 1978 als Arbeitnehmer beschäftigt. Nach Erreichen der Altersgrenze erhielt er von Juni 1978 bis Ende 1988 eine monatliche Betriebsrente von "Hilfskasse für die Werksangehörigen der Fa. ... e.V." ausgezahlt.
Testen Sie "Veräußerung - Übertragung - Aufgabe von Gewerbebetrieb und Freiberuflerpraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|