Streitig ist die Gewinnrealisierung bei Begründung einer Betriebsaufspaltung.
Der Kläger errichtete durch Notarvertrag vom 27. Dezember 1996 zusammen mit seiner Tochter mittels Bargründung die A-Bau GmbH (GmbH). Am Stammkapital von 50.000 DM wurden er mit 51 % und seine Tochter mit 49 % beteiligt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 21. April 1997.
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