Mandanteninformationen für Umwandlung KG in GmbH

Mandanteninformationen für die Umwandlung einer KG in eine GmbH

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

 

die hier vorgelegte Umwandlung betrifft eine sogenannte formwechselnde Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine GmbH. Selbstverständlich kann dies so auch auf eine OHG angewendet werden.

 

Zweck dürfte i.d.R. das Erreichen der Haftungsbeschränkung für den Komplementär der GmbH und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vergütungen an Gesellschafter sein.

 

Bereits vor der Einladung zur Gesellschafterversammlung sollten die Einzelheiten und Formalitäten der Umwandlung durchgesprochen und abgestimmt sein. Nur so kann vermieden werden, dass die Umwandlung an Formfehlern oder fehlenden Unterlagen scheitert.

 

Im Rahmen der formwechselnden Umwandlung geht die ursprüngliche Rechtsform 1 zu 1 in die neue Rechtsform über. Es handelt sich also um eine Art Gesamtrechtsnachfolge, so dass Vertragspartner des formwechselnden Unternehmens nicht zu beteiligen sind.

 

Verfügt die formwechselnde KG zudem noch über einen Verkehrswert, der weit oder jedenfalls über dem Wert des Stammkapitals der neu zu gründenden GmbH liegt, so kann dieser Betrag in die Kapitalrücklage der GmbH übernommen werden. So können eine u.U. erhebliche bilanzielle Liquidität und erhebliche Steuervorteile bei künftigen Ausschüttungen erreicht werden.