Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.
Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.
I. Allgemeines
Die Kommanditgesellschaft wird durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrags errichtet. Sofern der Gesellschaftsvertrag kein formbedürftiges Rechtsgeschäft beinhaltet, ist der Abschluss formfrei möglich.
II. Die Regelungen des Vertrags
1. Firma
Die Firma ist zwingender Bestandteil der Kommanditgesellschaft. Sach- und Phantasiefirmen sind grundsätzlich zulässig, wenn diese eine hinreichende Unterscheidungskraft aufweisen.
2. Gesellschaftszweck
Der Zweck der Gesellschaft muss der Betrieb eines Handelsgewerbes gem. § 1 Abs. 2 HGB sein.
3. Haftsummen
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