Merkblatt zum Abschluss eines Beherrschungsvertrags

Merkblatt zum Abschluss eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.

Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.

I.    Allgemeines

Mit dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird eine steuerliche Organschaft nach §§ 17, 14 ff. KStG geschaffen. Entsprechende Vereinbarungen mit oder zwischen GmbHs sind zwar handelsrechtlich nicht gesetzlich geregelt, sind aber als zulässig anerkannt. Die "Beherrschungskomponente" spielt bei GmbHs in der Praxis eine untergeordnete Rolle, da der Mehrheitsgesellschafter bereits durch Gesellschafterbeschlüsse Weisungen erteilen kann.

II.   Die Regelungen des Vertrags

1.   Formerfordernisse

Mit zwei Entscheidungen hat der BGH die Voraussetzungen für ein wirksames Zustandekommen von Organschaftsverträgen festgelegt und bestätigt (BGHZ 105, 324 "Supermarkt"; BGH, NJW 1992, 1452 "Siemens"):