Autor: Linnartz |
Grundsätzliches zum Thema Mitunternehmeranteil
Der Mitunternehmeranteil im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG erfasst
den Gesellschaftsanteil, |
die dingliche Mitberechtigung am Gesamthandvermögen, |
das Sonderbetriebsvermögen |
des einzelnen Gesellschafters.
Für die Übertragung eines Mitunternehmeranteils finden sich in steuerrechtlicher Hinsicht unterschiedliche Rechtsgrundlagen. Deren Anwendung ist dabei abhängig von dem jeweiligen schuldrechtlichen Grund der Übertragung:
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