BFH - Beschluss vom 29.04.2004
IV B 124/02
Normen:
EStG § 16 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 1395
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 16.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 5048/01

Realteilung

BFH, Beschluss vom 29.04.2004 - Aktenzeichen IV B 124/02

DRsp Nr. 2004/12304

Realteilung

1. Unter Realteilung ist ertragsteuerlich die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern zu verstehen, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunternehmer ihm bei der Aufteilung zugewiesene WG in ein anderes BV überführt.2. In den Jahren 1999 und 2000 war aufgrund der Einführung des § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002 eine steuerneutrale Realteilung in Einzel- WG nicht möglich.

Normenkette:

EStG § 16 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist nicht begründet und war deshalb zurückzuweisen.

1. Die von den Klägern und Beschwerdeführern (Klägern) als klärungsbedürftig bezeichnete Rechtsfrage, inwieweit sich die Einfügung des § 16 Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG 1999/2000/2002) vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) auf die Berechnung des Gewinns bei einer Realteilung auswirke, ist im Streitfall nicht entscheidungserheblich. Denn eine Realteilung liegt nicht vor.