Autor: Löbe |
Die Gewerbesteuer ist - wie z.B. auch die Grundsteuer - eine sogenannte Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO). Sie besteuert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Sache oder eines Objekts, nämlich des Gewerbebetriebs, und wird deshalb auch als Sach- oder Objektsteuer bezeichnet. Sie knüpft an das im Betrieb arbeitende Kapital (bis Veranlagungszeitraum 1997) und den Ertrag des Betriebs an. Die persönlichen Verhältnisse des Betriebsinhabers (z.B. Ehe, Kinder) sind bedeutungslos.
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (§
Eine persönliche (unbeschränkte oder beschränkte) Steuerpflicht gibt es im Gewerbesteuerrecht nicht.
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