Steuerrecht

Autor: Löbe

Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter

Die Gewinne der Personengesellschaften werden einheitlich und gesondert festgestellt und ertragsteuerlich nicht auf Ebene der Gesellschaft besteuert (§§  179, 180 Abs.  1 Nr. 2a AO). Die Besteuerung der Gewinne der Personengesellschaften erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuerveranlagungen der jeweiligen Gesellschafter und nicht bei der Personengesellschaft selbst.

Beispiel

An der Rechtsanwalts-GbR sind A und B als Gesellschafter beteiligt. Die GbR hat im Jahr 2016 einen Gewinn aus selbständiger Arbeit i.H.v. 120.000 Euro erzielt.

Lösung

Der von der GbR erwirtschaftete Gewinn ist nicht von der GbR zu versteuern. Vielmehr ist dieser gesondert und einheitlich festzustellen und unterliegt bei den Gesellschaftern A und B der Einkommensteuer (als Einkünfte aus selbständiger Arbeit).

Ertragsteuer