Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 07.05.2008 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger macht eine Sonderzahlung für das Jahr 2004 auf der Grundlage des Tarifvertrages über die tarifliche Absicherung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens geltend.
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