Voraussetzungen

Autor: Löbe

Fünftelungsregelung von Amts wegen

Um die Anwendung der Fünftelungsregelung auf außerordentliche Einkünfte zu erlangen, sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden, die Fünftelungsregelung ist vom Finanzamt von Amts wegen zu berücksichtigen.