Mandantenmerkblatt zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrags einer unternehmerischen GbR |
Sehr geehrter Mandant, sehr geehrte Mandantin,
das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen zur ersten Orientierung und können eine ausführliche rechtliche Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.
I. Allgemeines
Die ersichtliche Satzung einer unternehmerischen GbR verfolgt das wirtschaftliche Ziel der Bündelung erwirtschafteter Erträge sowie der Fixierung unternehmerischer Beteiligungen, um insoweit eine weitgehende "Automatisierung" individueller unternehmerischer Einkünfte aus der gemeinschaftlichen Zweckverfolgung zu erhalten. Das insoweit gewählte Beispiel orientiert sich an einer unternehmerischen GbR in Form einer Rechtsanwaltssozietät, bestehend aus zwei (gleichberechtigten) Gesellschaftern. Angesichts der in der Praxis häufig verfolgten Zielsetzung, künftig auch weitere Gesellschafter aufzunehmen, sind die Satzungsregelungen im Übrigen darauf ausgerichtet, auch bei größerem Gesellschafterkreis eine praktikable Grundlage gemeinschaftlicher unternehmerischer Tätigkeit darzustellen.
Trotz ausführlicher Regelung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in den §§ 705 ff. BGB besteht weitgehend Vertragsfreiheit der Gesellschafter, so dass im Rahmen einer GbR-Satzung zahlreiche individuell präferierte Alternativregelungen vorgenommen werden können.
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