Gesellschaftsvertrag über die Einrichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
zwischen
Herrn A, Musterstraße 12, 10000 Musterstadt,
- fortan: "Herr A" -
und
Frau B, Musterstraße 12, 10000 Musterstadt,
- fortan: "Frau B" -
Die Parteien dieser Vereinbarung werden fortan gemeinsam "Parteien" und/oder "Gesellschafter" genannt.
Präambel
Die Parteien dieser Vereinbarung beabsichtigten, sich als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu verbinden, und vereinbaren daher, was folgt:
§ 1
Gegenstand, Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft
(1) Die Gesellschafter schließen sich zum Zwecke der gemeinsamen Berufsausübung als Rechtsanwälte in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen (fortan: "Gesellschaft").
(2) Die Gesellschaft bezeichnet sich nach außen:
"..."
Hauptsitz der Gesellschaft ist ....
(3) Die Parteien verpflichten sich, auch über den Tod hinaus, die Benutzung ihres Namens zu gestatten, soweit dies für die Berufsausübung der jeweils beteiligten Rechtsanwälte an der Gesellschaft beruflich erforderlich und berufsrechtlich zulässig ist. Diese Überlassung erfolgt ohne Entgelt. Die Gesellschaft hat jedoch das Recht, ihre Bezeichnung jederzeit durch Gesellschafterbeschluss zu ändern.
§ 2
Gesellschaftsanteile
(1) Die Gesellschaft verfügt über ein festes Gesellschaftskapital i.H.v. ... Euro.
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