Genossenschaftssatzung

Genossenschaftssatzung

§ 1

Firma und Sitz

(1)  Die Firma der Genossenschaft lautet:

      "...".

(2)  Die Genossenschaft hat ihren Sitz in ....

§ 2

Zweck und Gegenstand

(1)  Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Erwerbs und/oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs.

(2)  Gegenstand des Unternehmens ist ....

(3)  Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.

§ 3

Erwerb der Mitgliedschaft

(1)  Die Mitgliedschaft können erwerben:

(a)  natürliche Personen,

(b)  Personengesellschaften

(c)  juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

(2)  Die Mitgliedschaft wird erworben durch:

(a)  eine von dem Beitretenden zu unterzeichnende unbedingte Beitrittserklärung, die den Anforderungen des Genossenschaftsgesetzes entspricht, und

(b)  Zulassung durch Beschluss des Vorstands.

(3)  Das Mitglied ist unverzüglich in die Mitgliederliste einzutragen und hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 4

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

(a)  Kündigung

(b)  Übertragung des Geschäftsguthabens

(c)  Tod

(d)  Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft

(e)  Ausschluss.

§ 5

Kündigung

(1)  Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten schriftlich kündigen.