Merkblatt GmbH und Co. KG

Merkblatt zur Errichtung einer GmbH & Co. KG

 

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

dieses Merkblatt dient zur ersten Orientierung beim Abschluss des Vertrags.

Das beiliegende Vertragsmuster und dieses Merkblatt dienen ausschließlich zur ersten Orientierung und können eine ausführliche juristische Beratung nicht ersetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Rechtsanwalt.

I.    Allgemeines

Die GmbH & Co. KG zeichnet sich dadurch aus, dass als Komplementär keine natürliche Person, sondern eine haftungsbeschränkte GmbH dient. Dies ist vor dem Hintergrund attraktiv, dass es damit keiner natürlichen Person bedarf, die die unbeschränkte persönliche Haftung übernimmt. Zudem kann die Geschäftsführung damit auch gesellschaftsfremden Dritten anvertraut werden. Schließlich ermöglicht die GmbH & Co. KG gesellschaftsrechtliche Freiräume, die bei der GmbH nicht oder nur unter größeren Schwierigkeiten geschaffen werden könnten. Dies gilt beispielsweise für die Errichtung einer Publikums- oder einer Einheitsgesellschaft (siehe dazu auch Fn. 4). Für ergänzende Anmerkungen - insbesondere mit Blick auf Einheits- oder Publikumsgesell-schaften - sei verwiesen auf , Münchener Vertragshandbuch, Band 1 Gesellschaftsrecht, 6. Aufl. 2005, III. Kommanditgesellschaft und , Beck`sches Formularhandbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 9. Aufl. 2006, VIII. Personengesellschaftsrecht.