Checkliste: Stille Gesellschaft |
Zehn wesentliche Punkte bei der Errichtung einer stillen Gesellschaft: |
Ja/erl. |
Nicht erf. |
Bemerkungen |
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1) |
Welche Art der stillen Beteiligung ist erwünscht? |
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a) |
Typisch stille Beteiligung: Der stille Gesellschafter soll nur über die gesetzlich eingeräumten Kontrollmöglichkeiten verfügen. |
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b) |
Atypisch stille Beteiligung: Der stille Gesellschafter soll weitergehende Kontrollrechte erhalten, z.B. ihm zugeleitete Informationen des Handelsgewerbes durch einen Steuerberater prüfen zu lassen. |
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2) |
Bestimmung der Einlage des stillen Gesellschafters |
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3) |
Dreiteilung der Gesellschafterkonten in Einlage-, Privat- und Verlustkonto vorsehen |
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4) |
Jahresabschluss auf Grundlage der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften erwünscht? |
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5) |
Gewinn- und Verlustrechnung ist hinreichend zu regeln. Siehe dazu § 6 Abs. 2 der Mustersatzung |
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6) |
Entnahmerechte des stillen Gesellschafters unterjährig erwünscht? |
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7) |
Regelungen über Anteilsübertragungen an Abkömmlinge des stillen Gesellschafters erwünscht? |
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8) |
Nachfolgeregelungen treffen |
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9) |
Schriftformerfordernis einer Kündigung regeln |
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10) |
Bei Beendigung der Gesellschaft Ratenzahlung eines positiven Auseinandersetzungsguthabens regeln, um Liquidität des Handelsgewerbes zu sichern. |
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