Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft

Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft

zwischen

Herrn A, Musterstraße 12, 10000 Musterstadt

- fortan: "Inhaber" -

und

Herr B, Musterstraße 12, 10000 Musterstadt

- fortan: "Stiller Gesellschafter" -

Die Parteien dieser Vereinbarung werden fortan gemeinsam "Parteien" und/oder "Gesellschafter" genannt.

Präambel

Inhaber betreibt unter der Firma ... ein Handelsgewerbe in ... und beabsichtigt, neues Gesellschaftskapital zu gewinnen. Stiller Gesellschafter ist bereit, Kapital in die Gesellschaft von Inhaber zu investieren und sich nach den Regelungen der §§ 230 ff. HGB an der Gesellschaft von Inhaber zu beteiligen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien nunmehr, was folgt:

§ 1

Einlage des stillen Gesellschafters

Stiller Gesellschafter erbringt eine Bareinlage von ... Euro. Die Einlage ist sofort fällig.

§ 2

Geschäftsführung

(1)  Zur Geschäftsführung der Stillen Gesellschaft ist allein der Inhaber berechtigt.

(2) In Abweichung zu Absatz 1 bedürfen die folgenden Maßnahmen von Inhaber der Zustimmung des Stillen Gesellschafters:

a)   Änderungen des Gegenstands des Unternehmens und der Unternehmensform;

b)   Veräußerung oder Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens;

c)   die vollständige oder teilweise Einstellung des Gewerbebetriebs oder die Errichtung von Zweigniederlassungen;