Checkliste: Übertragung wesentlicher Verträge bei Asset Deal |
Bei einem Asset Deal erfordert die Überleitung von Verträgen und Ansprüchen die Abtretung der Rechte gem. §§ 398 ff. BGB und die Übernahme der Verbindlichkeiten gem. §§ 414 ff. BGB.
Sämtliche vom Käufer zu übernehmenden Verträge sind dafür im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag einzeln aufzuführen. Dabei ist zu beachten, dass der Vertragspartner jedes einzelnen Vertrags der Übertragung des Vertrages auf die Käuferin zustimmen muss.
Wesentliche zu übernehmende Verträge beim Asset Deal |
Bemerkungen |
Miet-, Pacht- und Leasingverträge |
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Lieferverträge (inkl. Abonnements) |
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Versorgungsverträge (Strom, Wasser, Telefon etc.) |
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Wartungsverträge |
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Handelsvertreter- und Händlerverträge |
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Lizenzverträge |
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Arbeitsverträge, Geschäftsführer- und Vorstandsverträge |
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Beraterverträge |
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